Türschlösser und Alkohol
Herr H., der Nachbar eines Bekannten, trinkt gelegentlich gerne mal einen über den Durst. So hat er sich neulich beispielsweise in Gesellschaft seines Schwiegersohnes ein paar Schlückchen gegönnt und ist im Anschluss an jenen feuchtfröhlichen Abend gemeinsam mit jenem Eidam nach Hause gewankt.
An der Haustür angekommen bemühten sich dann beide in höchster Konzentration und mit vereinten Kräften, den Hausschlüssel in das dafür vorgesehene Schlüsselloch befördern. Zu diesem Zweck beugte sich Herr H. bis auf ca. 5 cm an das besagte Türschloss heran, während sein Schwiegersohn sich direkt über ihn neigte, um seinerseits mit entsprechendem Engagement sein Scherflein zu der Unternehmung beizutragen.
So viel angestrengter Eifer forderte natürlich seinen Tribut und der bestand in diesem Fall darin, dass beide zusammen ins Straucheln gerieten. In dem verzweifelten Versuch, das Gleichgewicht wiederzuerlangen, umarmten sie daraufhin eine hochrankende Clematis und landeten schließlich gemeinsam mit der unglückseligen Kübelpflanze in einem angrenzenden Busch.
Ein anderes Mal kam Herr H. spätabends alleine nach Hause, indes nicht weniger angeheitert als beim vorherigen Male. Auch diesmal beschied ihm das Schicksal, dass er beim Versuch, die Haustür zu öffnen, scheitern sollte.
Zumindest konnten seine Nachbarn Derartiges nur vermuten, als sie einen späten Besucher zur üblicherweise nachts verschlossenen Haustür herauslassen wollten und durch die Glasscheibe den draußen in seligem Schlummer davor liegenden Herrn H. entdeckten.
Da sich die Haustür nach innen öffnete, hätte es nun für die Nachbarn ein leichtes Unterfangen darstellen sollen, selbige aufzuschließen, ihren Besucher zu verabschieden und ihn einfach über den dahingegossenen Herrn H. hinwegsteigen zu lassen.
Allerdings hatte jedoch Herr H. die Haustür von außen offenbar anstatt auf- stattdessen abgeschlossen und war dann just in jener Sekunde ob des kraftraubenden Aktes von einer Schlafattacke übermannt worden und komatös zu Boden gesunken. Selbstverständlich hatte er hierbei den Schlüssel ordnungsgemäß im Schlüsselloch stecken lassen.
Dieser Umstand erschwerte es jetzt natürlich den Nachbarn einigermaßen, ihren Besucher freizulassen. Die Überlegung, ihn ggf. über den Balkon Parterre wohnender Nachbarn entschwinden zu lassen, fruchtete nicht, da in den betreffenden Wohnungen derzeit niemand zu Hause war. Man versuchte, durch lautstarkes Rufen und Klopfen gegen die Glasscheibe der Haustür Herrn H. aus seinem wohlverdienten Schlaf zu reißen – leider ohne Erfolg.
Allerdings bemerkte schließlich eine nächtliche Passantin die im hellerleuchteten Hausflur rufenden und klopfenden Nachbar sowie den im Außenbereich schlummernden Herrn H. und reagierte daraufhin angemessen: Sie rannte zunächst einmal erschrocken davon.
Nach einer Weile kam die Passantin dann jedoch zögernd zurück und erkannte in den pantomimischen Hinweisen der Nachbarn deren Dilemma. Mit nach wie vor skeptischen Blick näherte sie sich dem fragwürdigen Ort, beugte sich vorsichtig über den friedlich schlafenden Herrn H., schloss die Tür auf und rannte sogleich eilfertig von dannen.
Die dankbaren Rufe der Nachbarn bekam sie schon gar nicht mehr mit.